Der Europäische Sozialfonds [ESF] – Das Programm für qualifizierte Mitarbeiter in Kurzarbeit
Voraussetzungen
- Bezug von konjukturellem Kug oder Saison-Kug
- Förderung nur für qualifizierte Arbeitnehmer
- Förderung von nach der AZAV zugelassenen Maßnahmen (i. d. R. „allgemeine“ Qualifizierungsmaßnahmen)
Leistungen
- Gefördert werden ausschließlich Lehrgangskosten
- Die Erstattung erfolgt an den Arbeitgeber
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis (max. 80 % der zugelassenen Lehrganskosten).
Hinweis
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausführlich von der Bundesagentur für Arbeit über dieses Förderprogramm informieren lassen
- Aufgrund von gesetzlichen Änderungen besteht immer die Möglichkeit, dass die genannten Förderkriterien nicht mehr im vollem Unfang zutreffen oder aktuell ergänzt werden
- Weitere Informationen zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Internetpräsenz www.arbeitsagentur.de veröffentlicht